Maischberger – Wer arbeitet ist der dumme?

Maischberger – Wer arbeitet ist der dumme?

mit Ralph Boes http://youtu.be/PTAVqQb_Has

Gerade konservative Menschen die sich schwer tun über ihren Tellerrand hinauszublicken galt es für die Problematik zu sensibilisieren. So wurden menschenverachtende Tatsachen von Herrn Alt mit nur einem Lächeln zurückgewiesen, machte er doch einen seriösen Eindruck.
Z.B. Die Arbeitslosenaufrechnung, für jeden sei eine Stelle verfügbar. Dabei viel es allerding völlig unter den Tisch, dass die Menschen auch die geforderte Ausbildung dazu benötigen. Was nützt es, wenn 100.000 Computerspezialisten gesucht sind aber 1000 Maurer eine Arbeit suchen.

Der Chef der Bundesagentur für Arbeit Herr Alt sagt:
„Wir wären doch geradezu bescheuert, wenn wir Menschen in Arbeit stecken würden, die nicht zu ihnen passt…“
Da stimme ich ihm natürlich zu.
Nachdem auch Frau Maisberger den Unterschied zwischen Hungerstreik und Sanktionshungern, welches Ralf 26 Tage ertragen musste, verstanden hatte, war die Behauptung von Herrn Alt wieder sehr Mysteriös „Niemand wird durch die JobCenter bedroht.“ Wie soll man das verstehen Herr Alt, dass sie nicht drohen sondern lieber gleich Handeln, selbst wenn nachweislich 40% ihrer Entscheidungen rechtswidrig sind.

Die Probleme liegen doch nicht bei den wenigen Ausnahmen (ca. 3%) die nicht arbeiten möchten, die Probleme sind da, weil es nicht genügend Arbeitsplätze gibt.
Die Kapitalwirtschaft möchte immer mehr Gewinne, es werden immer mehr Stellen wegrationiert und die die dabei verlieren werden dann noch als arbeitsscheues Gesindel deklariert, dass ist der Skandal unserer Zeit.

Ralph Boes tritt für alle Arbeitslose ein. Menschen sind keine Maschinen und besitzen Würde. Diese ist in unseren Grundgesetzen verankert, damit es nie wieder zur Sklaverei kommt. Doch diese Grundrechte sind in Gefahr und werden immer weiter unterwandert um den Profit und die Macht Einzelner zu stärken.
So hat das Bundesverfassungsgericht bereit am 9.2.2010 entschieden:

  1. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.

Weiterführende Links:

http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html,
http://www.grundrechte-brandbrief.de/
http://wir-sind-boes.de/index.html